Krankmeldung bei Klausur
Sollten Sie an einem Klausurtermin erkrankt sein, beachten Sie bitte die folgenden Regeln:
Gemäß §12 der Anlage 1 zur Studienordnung Medizin und gemäß § 12 der Anlage 1 zur Studienordnung Zahnmedizin ist bei Erkrankung der Nachweis durch eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung zu führen. Die AU ist unverzüglich zunächst in Textform an die zuständigen Stellen gemäß Studienordnung zu übermitteln; das Original ist unaufgefordert nachzureichen, ansonsten gilt der Nachweis als nicht erbracht. Bei wiederholtem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung oder beim Rücktritt von einer zu erbringenden Prüfungsleistung bei der es sich um den letzten Prüfungsversuch handelt oder bei lang andauernder Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen, das den im Download aufgeführten Anforderungen entspricht. Die Studierenden tragen selbst dafür Sorge, dass das Attest die entsprechenden Vorgaben erfüllt. Ein Attest, das diese Vorgaben nicht erfüllt, wird nicht anerkannt.
Infoblatt über Ärztliche Bescheinigung für Studierende (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)